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   BSG, 02.08.1993 - 2 BU 21/93   

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https://dejure.org/1993,9085
BSG, 02.08.1993 - 2 BU 21/93 (https://dejure.org/1993,9085)
BSG, Entscheidung vom 02.08.1993 - 2 BU 21/93 (https://dejure.org/1993,9085)
BSG, Entscheidung vom 02. August 1993 - 2 BU 21/93 (https://dejure.org/1993,9085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente für die Folgen eines Arbeitsunfalles - Unzulässigkeit der Nichzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der Beschwerde - Erfordernis eines zweifelsfreien Nachweises über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schädigung und Unfallfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 02.08.1993 - 2 BU 21/93
    Für das Zivilrecht habe der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 23. September 1992 (NJW 1993, 201) entschieden, daß der Versicherungsnehmer in der Unfallversicherung nur für das Unfallereignis und die dadurch entstandene Gesundheitsbeschädigung den Vollbeweis führen müsse.

    Der Kläger bezieht sich insoweit lediglich auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 23. September 1992, NJW 1993, 201) und leitet die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus der Notwendigkeit einer einheitlichen Rechtsprechung her.

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 02.08.1993 - 2 BU 21/93
    Zu dieser Rechtsfrage hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß für die Bejahung der haftungsausfüllenden Kausalität eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt, während das Gericht von den übrigen entscheidungserheblichen Tatsachen Gewißheit haben muß (vgl ua BSGE 45, 285, 287; 58, 80, 83).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 02.08.1993 - 2 BU 21/93
    Zu dieser Rechtsfrage hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß für die Bejahung der haftungsausfüllenden Kausalität eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt, während das Gericht von den übrigen entscheidungserheblichen Tatsachen Gewißheit haben muß (vgl ua BSGE 45, 285, 287; 58, 80, 83).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 02.08.1993 - 2 BU 21/93
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • LSG Bayern, 18.05.2005 - L 3 U 335/03

    Gewährung einer Verletztenrente wegen eines im Jahr 1950 in der früheren DDR

    Um das Ausmaß von Folgeschäden, die der Kläger nunmehr nach fast fünfzig Jahren geltend macht, beurteilen zu können, bedarf es jedoch des Nachweises des so genannten Primärschadens, das heißt des unmittelbar durch den Unfall hervorgerufenen Körperschadens (BSG-Beschluss vom 02.08.1993 - 2 BU 21/93).
  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 17 U 278/03

    Vorliegen eines landwirtschaftlichen Arbeitsunfalls; Begriff des Arbeitsunfalls;

    Die maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten, also alle die versicherte Tätigkeit bestimmenden Umstände, wie Ort, Art, Zeitpunkt und Zweckbestimmung der zum Unfall führenden Verrichtung, die das Unfallereignis als solches charakterisieren, müssen also mit Gewissheit nachgewiesen sein (Bereiter-Hahn aaO, RdNr 12; Lauterbach, Unfallversicherung, 4.Aufl, § 8 RdNr 68; BSG v. 02.08.1993 - 2 BU 21/93 -).
  • LSG Bayern, 26.02.2003 - L 18 U 61/01
    Der Grad der Möglichkeit reicht für die Annahme einer unfallbedingten Gesundheitsstörung aber nicht aus, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl Beschluss vom 02.08.1993 Az: 2 BU 21/93 in HV-Info 1993, 2309 - 2310 und BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38; 551 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 13.12.2005 - L 17 U 70/04

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Tod während

    Zu den entscheidungserheblichen Tatsachen, die dem Vollbeweis unterliegen, gehört die durch das Unfallereignis herbeigeführte Körperschädigung (BSG, Beschluss vom 02.08.1993 Az: 2 BU 21/93, juris Recherche).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 U 111/15
    Dabei muss der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, also im Vollbeweis, vorliegen (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 2. August 1993 - 2 BU 21/93 - juris; SozR 4-2700 § 8 Nr. 43), während für den Kausalzusammenhang der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit ausreicht.
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